Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an der Multistrada 60.000 km European Tour

Mit dem Antrag auf Teilnahme erkennt der Teilnehmer (im Folgenden als “Bewerber” und, falls von Ducati ausgewählt, als “Teilnehmer” bezeichnet) die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen voll und ganz an.

Artikel 1 – VORLÄUFIGE AUSWAHL

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Multistrada 60.000 km European Tour (im Folgenden “Veranstaltung”) gelten für alle Anträge auf Teilnahme an der von der Ducati Motor Holding S.p.A – Società a Socio Unico unter der Leitung und Koordination der Audi AG (im Folgenden “Ducati”) organisierten Veranstaltung.

1.2 Alle Anträge auf Teilnahme an der Veranstaltung unterliegen der vorherigen Auswahl durch Ducati, die sich das Recht vorbehält, jeden Antrag zu bewerten und das tatsächliche Vorhandensein der Teilnahmebedingungen zu überprüfen, wobei die Auswahl auf der Grundlage ihres unanfechtbaren Urteils und somit nach den Erfordernissen von Ducati für die Durchführung der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der gewünschten Teilnehmer und die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Termine, erfolgt.

1.3 Anträge auf Teilnahme an der Veranstaltung sind bis zu zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Etappe möglich.

1.4 Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Teilnahmeantrags wird per E-Mail übermittelt.

1.5 Ducati ist nicht verantwortlich für die Entscheidung, die Teilnahme an der Veranstaltung abzulehnen.

Artikel 2 – BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG

2.1 Die Veranstaltung wird von Ducati organisiert, um das Motorradmodell “Multistrada V4 Rally” auf einer 60.000 km langen Strecke zu feiern, die durch mehrere europäische Länder wie Frankreich, Großbritannien, Polen, Österreich, Spanien, Portugal und Italien führt.

2.2 Während der Veranstaltung werden mehrere Teilnehmer an einem Motorrad-Roadtrip teilnehmen, der im April 2024 beginnt. Die Teilnehmer fahren abwechselnd ein und dasselbe Motorrad, das am Ende der Veranstaltung mindestens 60.000 km zurückgelegt haben muss.

2.3 Die Teilnahme an der Veranstaltung umfasst die Leihgabe des Fahrzeugs (Modell Multistrada V4 Rally und im Folgenden “Motorrad” genannt), die Versicherung des Motorrads und die erforderlichen Wartungsarbeiten, wobei der Teilnehmer für Kraftstoff und etwaige Mautgebühren aufkommen muss.

2.4 Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird kein finanzieller Ausgleich gewährt.

2.5 Das Motorrad wird mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der es Ducati ermöglicht

  • im Falle einer notwendigen Wartung des Motorrads schnell einzugreifen;
  • die Inhalte der Veranstaltung, insbesondere die zurückgelegte Strecke und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, in den Medien zu veröffentlichen.

2.6 Jeder Teilnehmer muss eine Reise mit einer maximalen Dauer von 1 (einer) Woche und einer Mindestlänge von 2000 km unternehmen und kann die Etappen (Städte, Veranstaltungen, Straßentypen) sowie die Anzahl der für seinen Teil der Reise vorgesehenen Kilometer vorschlagen.

2.7 Die Abhol- und Abgabepunkte des Motorrads und damit die Start- und Ankunftspunkte der verschiedenen Etappen werden im Voraus von Ducati festgelegt und entsprechen den im österreichischen Hoheitsgebiet vertretenen Ducati-Händlern

2.8 Auch die Termine der verschiedenen Etappen werden von Ducati festgelegt.
Jeder Kandidat kann einen Antrag auf Teilnahme an den Etappen stellen, die ihm unter den Etappen mit Start und Ziel in Österreich am besten gefallen.

2.9 Um als gültig zu gelten, muss der Antrag unter Verwendung des unter folgender Adresse erhältlichen Formulars eingereicht werden: https://multistrada-60000km-european-tour.ducati.com/de/

Nach Annahme des Teilnahmeantrags behält sich Ducati das Recht vor, je nach den Erfordernissen der Veranstaltung einen anderen Starttermin vorzuschlagen.

Artikel 3 – BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME

3.1 Um an der Veranstaltung teilzunehmen, muss der Kandidat:

  • Im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse A sein;
  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse A sein;
  • bereits bedeutende Reisen oder Erfahrungen mit einem Motorrad gemacht haben;
  • ein auf den europäischen Kontinent beschränktes Roadtrip-Projekt mit einer Höchstdauer von 1 (einer) Woche und einer Mindestlänge von 2.000 km vorschlagen. Die vom Kandidaten vorgeschlagene Reiseroute kann mehrere europäische Länder umfassen und muss, um als gültig angesehen zu werden, landschaftlich und/oder historisch und/oder kulturell und/oder künstlerisch relevant sein und die zuvor ausgewählten Abhol- und Rückgabepunkte des Motorrads respektieren.
  • Er/sie muss in der Lage sein, Foto- und Videoinhalte zu produzieren, die dem von der Marke geforderten Qualitätsniveau entsprechen, und er/sie muss wissen, wie er/sie das Potenzial der sozialen Netzwerke optimal nutzen kann.
  • Er muss sich bewusst sein, dass er zum Zeitpunkt seiner eventuellen Teilnahme an der Veranstaltung in optimaler psychophysischer Verfassung sein muss, insbesondere im Hinblick auf die folgenden Organe und Apparate, die beim Motorradfahren beansprucht werden: Muskel-Skelett-, Knochen-Gelenk- und Bewegungsapparat, neurologische, visuelle, auditive und kardiovaskuläre Organe. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann Ducati den Teilnehmer suspendieren und gegebenenfalls von der Veranstaltung ausschließen; es versteht sich von selbst, dass der Teilnehmer in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung oder Schadensersatz durch Ducati hat.

3.2 Ducati behält sich das Recht vor, die Social-Media-Kanäle der Kandidaten einzusehen, um Informationen über die Art und das Niveau der Erstellung von Inhalten zu erhalten und diese Informationen bei der Auswahl der idealen Kandidaten zu verwenden.

3.3 Es versteht sich von selbst, dass die Teilnehmer verpflichtet sind, das gesamte während der Reise aufgenommene Video-/Fotomaterial an Ducati zu senden. Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, das während der Reise gesammelte Material unabhängig auf ihren eigenen sozialen Kanälen und/oder in anderen sozialen Kanälen oder zu anderen Themen als Ducati zu veröffentlichen. Ausgewählte Teilnehmer können nur offizielle Ducati-Posts veröffentlichen.

3.4 Für den Fall, dass Ducati die Anfrage zur Teilnahme an der Veranstaltung annimmt, muss der Teilnehmer eine Kopie seines Führerscheins und seines Personalausweises per E-Mail übermitteln.

Artikel 4 – BEWERBUNG DER TEILNAHME – STORNIERUNG – AUSSCHLUSS DES TEILNEHMERS

4.1 Anmeldung zur Teilnahme. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich über das Internet, und zwar über die Website https://multistrada-60000km-european-tour.ducati.com/de/

Vor dem Absenden des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer, die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit den dazugehörigen Anlagen gelesen zu haben und sie in vollem Umfang zu akzeptieren, indem er das Kästchen “Ich erkläre, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und akzeptiere sie” ankreuzt. Die Anmeldung wird erst nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von Ducati mit der Entscheidung über die Annahme angenommen.

4.2 Stornierung durch den Teilnehmer. Wenn der Teilnehmer seine Teilnahme an der Veranstaltung stornieren möchte, muss er dies Ducati mindestens 10 Tage vor Beginn des gewählten Reisedatums mitteilen.

4.3 Stornierung durch Ducati. Ducati hat das Recht, die Teilnahme an der Veranstaltung, auch am selben Tag, aus Gründen zu stornieren, die mit organisatorischen Zwängen zusammenhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von Ducati liegen. In diesem Fall kann Ducati vorschlagen, die Teilnahme an der Veranstaltung auf ein anderes Datum zu verschieben. Im Falle der Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Veranstaltung behält sich Ducati das Recht vor, die Veranstaltung zu stornieren.

4.4 Ausschluss des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Teilnahme an der Veranstaltung führen.

4.5 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Ducati im Falle eines Verlustes der Kontrolle über das Fahrzeug, bei dem es sich nicht um ein mechanisches Versagen handelt und der dazu führen kann, dass das Fahrzeug mit oder ohne Sachschaden von der Straße abkommt, die Teilnahme des Teilnehmers endgültig beenden kann, auch wenn die geplante Fahrt nicht vollständig beendet wurde.

ART. 5 – VERHALTENSREGELN & TECHNISCHE REITAUSRÜSTUNG

5.1 Die Teilnehmer müssen sich strikt an die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie an die in diesem Reglement enthaltenen Vorschriften, die von der ACEM vorgegebenen Richtlinien und die Kommunikations- und Werbegrundsätze von Volkswagen (Anlage 1) halten. Bei schwerwiegenden und/oder wiederholten Verstößen gegen die vorgenannten Bestimmungen kann Ducati den Teilnehmer suspendieren und gegebenenfalls von der Veranstaltung ausschließen. Es versteht sich von selbst, dass der Teilnehmer in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendeine andere Art von Entschädigung oder Schadensersatz von Ducati hat.

5.2 Während der Benutzung des Motorrads müssen die Teilnehmer und eventuelle Beifahrer (wie unten definiert) eine für die Veranstaltung geeignete technische Ausrüstung tragen, d.h.: homologierter Helm, technische Jacke mit Schutz, technische Hose mit Schutz, technische Stiefel mit Schutz und technische Handschuhe.

5.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Motorrad und die ihnen von Ducati zur Verfügung gestellte Ausrüstung pfleglich zu behandeln und dürfen deren Benutzung durch andere Personen, einschließlich der Beifahrer, nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Ducati gestatten.

5.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Motorrad zu überprüfen und im Falle von Anomalien, die sie daran feststellen, Ducati unverzüglich zu informieren.

5.5 Die Teilnehmer haben sich während der Veranstaltung sorgfältig und umsichtig zu verhalten.

5.6 Sollte das Motorrad beschädigt werden, muss der Teilnehmer den Pannendienst unter den in Anlage 2 angegebenen Nummern kontaktieren.

ART. 6 – HAFTUNG

6.1 Ducati haftet in keiner Weise für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, die Teilnehmer, Fahrgäste oder Dritte während der Veranstaltung erleiden.

6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Ducati im eigenen Namen und im Namen eines eventuellen Mitfahrers für alle direkten oder indirekten Schäden zu entschädigen und schadlos zu halten, die der Teilnehmer oder sein eventueller Mitfahrer während der Veranstaltung an Personen oder Sachen verursacht, sowie die von Ducati geleisteten Vorauszahlungen vollständig zu erstatten. Der Teilnehmer haftet für Schäden am Motorrad, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, und muss daher für diese Schäden aufkommen. Ducati haftet stattdessen für Schäden, die der Teilnehmer am Motorrad verursacht, wenn es sich um geringfügige Schäden handelt.

6.3 Um ordnungsgemäß an der Veranstaltung teilnehmen zu können, müssen jeder Teilnehmer und seine eventuellen Beifahrer vor dem Start der Tour die von Ducati vorbereiteten Erklärungen zur Haftungsfreistellung und Entschädigung unterzeichnen.

Artikel 7 – VERARBEITUNG DER PERSÖNLICHEN DATEN DES TEILNEHMERS

7.1 Inhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ducati verarbeitet als Eigentümer nach dem Absenden des Formulars durch den Teilnehmer die angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Verwaltung der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung.
Die von den Teilnehmern bereitgestellten Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet und ohne Zustimmung des Interessenten nicht an Dritte weitergegeben.

7.2 Durchführung der Veranstaltung und Überwachung der Reise

Durch die Entscheidung, an der Veranstaltung teilzunehmen, wird der Teilnehmer darüber informiert, dass in dem für die Veranstaltung bereitgestellten Fahrzeug ein GPS-Tracker vorhanden ist.
Während der Veranstaltung wird die Route des Teilnehmers per GPS überwacht, um seine Sicherheit zu gewährleisten, gegebenenfalls einzugreifen und die Veranstaltung zu bewerben.
Diese Daten werden über die GeoRide-Anwendung erfasst, auf die der Teilnehmer Zugriff hat und die er jederzeit über das Gerät, auf dem die Anwendung installiert ist, die Funktionen im Zusammenhang mit dem Geolokalisierungsdienst und der Aufzeichnung aktivieren und deaktivieren kann die zurückgelegten Wege.
Die über die angeschlossene Anwendung erhobenen Daten werden für die Dauer der Veranstaltung und für die Dauer von drei Jahren gespeichert.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ducati die Fotos der Reise zuzusenden, um deren Veröffentlichung auf den sozialen Kanälen des Eigentümers zu ermöglichen. Mit der Zusendung der Fotos erklären Sie sich mit deren Veröffentlichung einverstanden.

7.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitungs- und Aufbewahrungsfristen

Es ist zu beachten, dass alle oben aufgeführten Verarbeitungen auf einer vertraglichen Rechtsgrundlage oder einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, sodass eine Einwilligung der betroffenen Person nicht erforderlich ist. Die bereitgestellten Daten werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung der angegebenen Zwecke unbedingt erforderlich ist, und werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet.

7.4 Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Datenverantwortlichen sowie die Liste der Rechte, die die betroffene Person ausüben kann, finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link verfügbar ist https://www.ducati.com/de/de/home/privacy

Artikel 8 – Soziussitz

8.1 Der Teilnehmer kann mit einem Sozius seiner Wahl an der Veranstaltung teilnehmen.

8.2 Der Sozius muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Artikel 9 – BILDRECHTE

9.1 Während der Veranstaltung muss der Teilnehmer Ducati Fotos und Videos seiner Reise zusenden.

9.2 Der Teilnehmer ermächtigt Ducati, kostenlos alle Fotos oder Videos, die sein Bild wiedergeben, in seinen Medien, sozialen Netzwerken oder auf Websites zu veröffentlichen.

9.3 Der Teilnehmer gewährt Ducati für jedes Gebiet und für die Dauer der Veranstaltung plus drei Jahre das Recht, die Fotos und Videos zu zeigen und zu vervielfältigen sowie das Recht, sein Bild zu verwenden.
Für den Fall, dass Fotos oder Videos gesendet werden, auf denen der Teilnehmer auftritt, garantiert dieser, dass er Ducati die Genehmigung erteilt hat, diese Nutzungen unter den gleichen Bedingungen vorzunehmen.

9.4 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, Ducati, seine Vertreter oder Personen, die mit seiner Genehmigung handeln, nicht für Abweichungen im Rahmen, in der Farbe oder in der Dichte verantwortlich zu machen, die während der Reproduktion auftreten können.

9.5 Diese Genehmigung ist persönlich und nicht übertragbar und gilt nur für die ausdrücklich angegebenen Medien.

Artikel 10 – VERSICHERUNG

10.1 Ducati erklärt, bei der Versicherungsgesellschaft HDI Global für Verkehrsschäden, Feuer und Diebstahl und bei der Versicherungsgesellschaft CHUBB European für Fahrerunfälle versichert zu sein.

10.2 Im Falle eines Unfalls mit Sachschaden verzichtet der Teilnehmer auf die über die oben genannten Garantien hinausgehende Haftung von Ducati.

Artikel 11 – HAFTUNGSAUSSCHLUSS – VERZICHT AUF ANSPRÜCHE

11.1 Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des von Ducati zur Verfügung gestellten Fahrzeugs.

11.2 Der Teilnehmer erklärt, sich der mit dem Fahren auf der Straße verbundenen Risiken bewusst zu sein und entbindet Ducati daher von jeglicher Haftung im Falle eines Unfalls während der Veranstaltung.

11.3 Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche strafrechtliche, zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und rechtliche Schritte gegen Ducati und jedes andere Unternehmen seiner Gruppe und verpflichtet sich, alle Schäden zu ersetzen, die durch sein Verschulden oder im Falle einer falschen Erklärung seinerseits entstanden sind.

11.4 Sofern ein Passagier anwesend ist, haftet der Teilnehmer auch für alle durch den Passagier verursachten Schäden.

11.5 Der Teilnehmer haftet außerdem auf eigene Rechnung für alle Verstöße gegen das Gesetz im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Besitz des Motorrads und ist daher für alle zivil-, strafrechtlichen und finanziellen Folgen eines Verstoßes verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um einen Verstoß handelt oder nicht ist strafbar. Der Teilnehmer erklärt daher, dass er/sie sich der Möglichkeit bewusst ist, dass seine/ihre personenbezogenen Daten, wie in seinem/ihrem Antrag auf Teilnahme an der Veranstaltung angegeben, von Ducati im Zusammenhang mit jeder Anfrage an die Polizei oder andere öffentliche Behörden weitergegeben werden , Streitigkeiten, Sanktionen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem sonstigen Besitz des Motorrads während des Zeitraums, in dem es sich in der Obhut und Verfügbarkeit des Teilnehmers befindet oder befunden hat, wie beispielsweise – nur beispielhaft – Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung Italien und im Ausland.

11.6 Für den Fall, dass die Geldbuße dem Teilnehmer verspätet zugestellt wird (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, verspätete Kommunikation, Schließung des Unternehmens, unterlassene Benachrichtigung von Ducati usw.), übernimmt Ducati keine Verantwortung für die Kosten Bußgeld selbst und etwaige zusätzliche Kosten, die beispielsweise dadurch entstehen, dass die gekürzte Zahlung nicht in Anspruch genommen werden kann. Ebenso übernimmt Ducati nicht die Kosten, die durch Fehler bei der Zahlung von Bußgeldern durch den Teilnehmer entstehen.

11.7 Abschließend wird die Nichtzahlung der Autobahnmaut dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. In jedem Fall verpflichtet sich der Teilnehmer, Ducati auf einfache schriftliche Anfrage unverzüglich alle Beträge zu erstatten, die er als Verwaltungsstrafe oder im Zusammenhang mit einer anderen behördlichen Maßnahme im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Straßenverkehr zahlen muss oder zahlen musste Bestimmungen in Italien und im Ausland, die während des Zeitraums eingetreten sind, in dem sich das Motorrad in der Obhut und Verfügbarkeit des Teilnehmers befindet oder befand.

11.8 Ducati kann für Schäden am Motorrad, die durch ein Verschulden des Teilnehmers verursacht werden, die Zahlung einer Kaution in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen.

Artikel 12 – HÖHERE GEWALT

12.1 Als „höhere Gewalt“ im Sinne dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen gilt jedes für Ducati vernünftigerweise unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignis, das die Erfüllung aller oder eines Teils ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Organisation unmöglich macht oder wesentlich erschwert das Ereignis.

12.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse, wobei diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Streiks oder sonstige Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Embargo, Sabotage, Eingriffe von Zivil- oder Militärpersonal Behörden, Kriegshandlungen, erklärte oder nicht erklärte Feindseligkeiten, Terroranschläge oder Unruhen.

12.3 Ducati ist nicht in Verzug mit ihren Verpflichtungen, wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Organisation der Veranstaltung durch einen Fall höherer Gewalt behindert, verhindert oder verzögert wird und Ducati aus keinerlei Gründen haftbar gemacht werden kann .

Artikel. 13. INFORMATIONEN

13.1 Für jegliche Kommunikation und Informationen bezüglich der Veranstaltung kann der Teilnehmer Ducati unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren erika.vitali@porsche.co.at

Artikel 14 – ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND

14.1 Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen österreichischem Recht

14.2 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, welcher Art auch immer, sind ausschließlich die Gerichte Österreichs zuständig